Kostenübernahme
Link: Wegweiser/ Verzeichnis für Osteopathen und Patienten
Wir erfüllen die Qualitätssicherungsrichtlinien durch die entsprechenden Abschlüsse, die die Kostenerstattung bei den aufgelisteten Krankenversicherungen gewährleisten. Zur Einreichung der osteopathischen Rechnung benötigen sie lediglich eine formlose Empfehlung oder Verordnung ihres behandelnden Haus- oder Facharztes. Die Verordnung belastet nicht das Budget des verschreibenden Arztes.
Das Verzeichnis (siehe oben) listet gesetzliche Krankenkassen (GKVs) auf, die osteopathische Leistungen anteilig erstatten oder im Rahmen von Pilotprojekten Kosten für osteopathische Leistungen übernehmen. Klicken Sie dazu einfach auf Namen oder Logo der jeweilgen GKV. Bitte beachten Sie, dass Voraussetzungen, Leistungsumfang, Abrechnung und Leistungserbringer jeweils unterschiedlich sind.